Einzelfallbetreuung

  • Im Mittelpunkt der Erziehungsbeistandschaft steht nach §30 SGB VIII der junge Mensch.
  • Inhalt der Arbeit ist die Unterstützung zur Bewältigung und Aufarbeitung von Entwicklungsproblemen mit dem Ziel der Verselbständigung.
  • Wichtiges Lernziel ist die Übernahme der Eigenverantwortung.
  • Die Familie wird –entsprechend der Gesamtsituation- in die Arbeit miteinbezogen
  • Die Hilfe unterstützt in folgenden Belangen
    • Erziehungsunsicherheiten und -fragestellungen
    • Altersadäquate Förderung der Entwicklung des jungen Menschen
    • Berufsfindung / Ausbildung
    • Wohnungssuche
    • Sicherung des Lebensunterhalts (Antragswesen)
    • Umgang mit Geld und/oder Schulden
  • Erziehungsbeistandschaft ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit des jungen Menschen.
  • Die Hilfe orientiert sich am lebenssituativen Bedarf des jungen Menschen.
  • In der Erziehungsbeistandschaft geht es um den jungen Menschen und seine/ihrer Ressourcen innerhalb seines/ihres sozialen Gefüges. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Ihr Ziel ist das Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung.