Sozialpädagogische Familienhilfe

  • SPFH ist ein niederschwelliges Angebot aus dem Katalog der Hilfen zur Erziehung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes §§ 27 ff SGB VIII. Diese Form der Hilfe muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
  • Aus systemischer Perspektive wird immer die Familie als Ganzes in den Blick genommen.
  • Die SPFH unterstützt überwiegend sozial- und milieubedingt benachteiligte und belastete Familien.
  • Die Hilfe unterstützt in folgenden Belangen
    • Erziehungsunsicherheiten und -fragestellungen
    • Förderung der Erziehungskompetenzen
    • Altersadäquate Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
    • Arbeitserhalt/Arbeitssuche
    • Wohnungssuche
    • Sicherung des Lebensunterhalts (Antragswesen)
    • Umgang mit Geld und/oder Schulden
  • SPFH ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
  • In der SPFH geht es um die Familie und ihre Ressourcen innerhalb ihres sozialen Gefüges. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Ihr Ziel ist das Erreichen einer positiven Familienstruktur.
  • Ansatz für diese Hilfe ist ein erzieherischer oder lebenssituativer Bedarf.
  • Von zentraler Bedeutung ist die Unterstützung des Familiensystems zum Verbleib des Kindes in der Familie.