Begleiteter Umgang / Rückführungsbegleitung
- Wir begleiten Eltern und Kinder im Rahmen von Besuchen, um bei Fremdunterbringung kontinuierlichen Kontakt zur Herkunftsfamilie zu gewährleisten und zu etablieren, nach § 37 SGB VIII.
- Bestandteile dieser Maßnahme sind in der Regel auch die Beratung von Pflegeeltern und Herkunftsfamilien.
- Das Ziel ist die Förderung der Beziehung des Kindes zur Herkunftsfamilie sowie eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen.
- indiKo bietet in hierfür gestalteten Räumen und in angenehmer Atmosphäre gute Voraussetzungen für dieses Ziel.
- Im Einzelfall wird die Reintegration des Kindes in die Herkunftsfamilie begleitet.