Einzelfallbetreuung
- Im Mittelpunkt der Erziehungsbeistandschaft steht nach §30 SGB VIII der junge Mensch.
- Inhalt der Arbeit ist die Unterstützung zur Bewältigung und Aufarbeitung von Entwicklungsproblemen mit dem Ziel der Verselbständigung.
- Wichtiges Lernziel ist die Übernahme der Eigenverantwortung.
- Die Familie wird –entsprechend der Gesamtsituation- in die Arbeit miteinbezogen
- Die Hilfe unterstützt in folgenden Belangen
- Erziehungsunsicherheiten und -fragestellungen
- Altersadäquate Förderung der Entwicklung des jungen Menschen
- Berufsfindung / Ausbildung
- Wohnungssuche
- Sicherung des Lebensunterhalts (Antragswesen)
- Umgang mit Geld und/oder Schulden
- Erziehungsbeistandschaft ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit des jungen Menschen.
- Die Hilfe orientiert sich am lebenssituativen Bedarf des jungen Menschen.
- In der Erziehungsbeistandschaft geht es um den jungen Menschen und seine/ihrer Ressourcen innerhalb seines/ihres sozialen Gefüges. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Ihr Ziel ist das Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung.