Sozialpädagogische Familienhilfe
- SPFH ist ein niederschwelliges Angebot aus dem Katalog der Hilfen zur Erziehung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes §§ 27 ff SGB VIII. Diese Form der Hilfe muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
- Aus systemischer Perspektive wird immer die Familie als Ganzes in den Blick genommen.
- Die SPFH unterstützt überwiegend sozial- und milieubedingt benachteiligte und belastete Familien.
- Die Hilfe unterstützt in folgenden Belangen
- Erziehungsunsicherheiten und -fragestellungen
- Förderung der Erziehungskompetenzen
- Altersadäquate Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Arbeitserhalt/Arbeitssuche
- Wohnungssuche
- Sicherung des Lebensunterhalts (Antragswesen)
- Umgang mit Geld und/oder Schulden
- SPFH ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
- In der SPFH geht es um die Familie und ihre Ressourcen innerhalb ihres sozialen Gefüges. Sie bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Ihr Ziel ist das Erreichen einer positiven Familienstruktur.
- Ansatz für diese Hilfe ist ein erzieherischer oder lebenssituativer Bedarf.
- Von zentraler Bedeutung ist die Unterstützung des Familiensystems zum Verbleib des Kindes in der Familie.